CWe Portrait

Mein Name ist Claudia Welter.

Ich wurde 1978 in Stolberg geboren. Ich bin staatl. geprüfte Sozialarbeiterin und habe einen Master in Sozialmanagement erlangt.

Ich bin seit 20 Jahren als Sozialarbeiterin tätig. Seit dem Jahr 2014 führe ich gesetzliche Betreuungen. Zunächst war ich bei einem Betreuungsverein beschäftigt, seit Oktober 2021 führe ich Betreuungen im Rahmen einer Selbstständigkeit.

Mein Büro befindet sich in Stolberg-Büsbach, Bauschenberg 8.

Ich verfüge über ein gutes Netzwerk in Stolberg und in der Städteregion Aachen. So ist es mir möglich schnell und passend Hilfestellungen und Unterstützung für meine Betreuten zu organisieren.

Claudia Welter, gerichtlich bestellte Betreuerin

Seit 20 Jahren als Sozialarbeiterin tätig

Ich verfüge über ein gutes Netzwerk in Stolberg
und in der Städteregion Aachen.

Kontakt

Fragen und Antworten zur gesetzlichen Betreuung

  • Wann kann ich eine gesetzliche Betreuung bekommen?

    Sind sie aufgrund von Krankeit oder Behinderung nicht in der Lage ihre Angelegenheiten zu regeln, können sie die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für sich beim örtlichen Amtsgericht beantragen.

  • Was benötige ich dafür?

    Sie benötigen ein Attest von ihrem behandelnden Arzt über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung.

  • Was kostet eine gesetzliche Betreuung?

    Wenn sie vermögend sind, also ein Vermögen über 5000,00 € besitzen, müssen sie ihre Betreuung selber bezahlen. Ansonsten übernimmt der Staat die Kosten.

  • Welche Bereiche kann eine Betreuung umfassen?

    Eine Betreuung kann für die Aufgabenkreise Vermögen, Gesundheit, Behörden und Leistungsträger, Aufenthaltsbestimmung, strafrechtliche Angelegenheiten usw. (Aufzählung nicht abschließend) eingerichtet werden.

  • Was tut eine gesetzliche Betreuerin nicht?

    Eine gesetzliche Betreuerin begleitet in der Regel keine einfachen Arztbesuche und keine Einkäufe. Sie reinigt nicht ihre Wohnung und hilft nicht beim Möbel tragen, wenn sie umziehen.

  • Was tut eine gesetzliche Betreuerin?

    Je nach Aufgabenbereich stellt eine gesetzliche Betreuuerin für sie Anträge z.B. auf finanzielle Leistungen (ALG I, ALG II, Grundsicherung, Rente, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.) und führt Schuldenregulierung herbei. Des Weiteren organisiert sie ihnen Alltagshilfen, z. B. durch einen Pflegedienst, ambulant betreutes Wohnen oder Nachbarschaftshilfe.

  • Was können sie nicht, wenn sie eine gesetzliche Betreuung haben?

    Wenn sie eine gesetziche Betreuung haben, sind sie vollständig geschäftsfähig und können alles tun, was sie vor Einrichtung der Betreuung tun konnten.

  • Wer entscheidet, was gemacht wird?

    Sie entscheiden gemeinsam mit dem Betreuer, welche Angelegenheiten wie geregelt werden sollen. Ihre Wünsche und Vorstellungen bzgl. ihres Lebens sind maßgeblich.

  • Noch Fragen?

    Kontaktieren sie mich gern per mail oder telefonisch!

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